Beratungseinsatz
Während des Beratungseinsatzes nach § 37.3 SGB XI können Pflegepersonen hilfreiche Tipps für ihre persönliche Pflegesituation erhalten.
Wenn Sie als Pflegebedürftiger Pflegegeld für die häusliche Pflege beziehen und keine Hilfe von einer professionellen Pflegekraft erhalten (z. B. durch einen ambulanten Pflegedienst), sind Sie verpflichtet, regelmäßig eine Beratung durchführen zu lassen.
In welchem Intervall die Beratung stattfinden muss, hängt vom erteilten Pflegegrad ab.
Pflegegrad | Gespräche je Jahr | Intervall |
---|---|---|
1 | Nicht vorgeschrieben | 1 x pro Halbjahr möglich |
2 | 2 | 1 x pro Halbjahr |
3 | 2 | 1 x pro Halbjahr |
4 | 4 | 1 x pro Vierteljahr |
5 | 4 | 1 x pro Vierteljahr |
Wer führt die Gespräche?
Der Beratungsbesuch kann von ambulanten Pflegediensten, Pflegeberatern, die nach § 7 a SGB XI zertifiziert sind, und deren Mitarbeiter, durchgeführt werden.
Frist versäumt? Und nun?
Melden Sie sich umgehend bei Ihrer Pflegekasse und erklären Sie dem Sachbearbeiter Ihre Situation. Bieten Sie ihm an, den Beratungsbesuch schnellstmöglich nachzuholen, um die Kürzung des Pflegegeldes zu vermeiden.
Wer trägt die Kosten?
Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für den Beratungsbesuch und rechnet i. d. R. direkt mit dem Anbieter der Pflegeberatung ab. Für Versicherte ist die Beratung kostenlos und sie müssen auch nicht in Vorkasse treten.
So buchen Sie ein Beratungsgespräch:
Warum werden "Regionen" für die Terminauswahl angegeben?
Für eine optimale Einsatzplanung haben wir Regionen gebildet. Die Anzahl der angebotenen Termine hängt mit der Anzahl der Kunden in der jeweiligen Region zusammen.
Wie erhalte ich meinen Benutzer-ID und das Passwort?
Die Anmeldedaten werden den aktuellen Kunden per Brief zugesandt.
Interessenten können sich gerne bei uns melden. Klicken Sie bitte HIER.
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